Das beste Angebot zählt
Risikolos mit einem erfahrenem Makler

Das Bieterverfahren

Was ist das Bieterverfahren, wann macht es Sinn und für wen kommt es überhaupt in Frage?
Diesen und weiteren Fragen gehen wir in unserem Ratgeber Das Bieterverfahren auf den Grund.


Der konventionelle Verkaufsprozess kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Schneller geht, unter guten Bedingungen, die Vermittlung der Immobilie mittels eines Bieterverfahrens über die Bühne. Ursprünglich wurde das Bieterverfahren für schwer vermittelbare Immobilien bei Zwangsversteigerungen oder schwer einschätzbaren Premiumimmobilien genutzt. Mittlerweile ist das aber anders. Das innovative Bieterverfahren bildet eine Alternative zum traditionellen Verkauf. Für den Verkäufer lohnt sich diese Verkaufsmethode jedoch nicht immer. Was gilt es also bei einem Bieterverfahren zu beachten? Wie funktioniert das Verfahren für Immobilien?

Funktionsweise des Bieterverfahrens:

Das Bieterverfahren ist eine Art der Versteigerung für Immobilien. Im Unterschied zu einer Auktion oder einer klassischen Versteigerung muss der Verkäufer bei diesem Verfahren das Höchstgebot nicht annehmen. Zudem gibt es beim Bieterverfahren eine Besonderheit zu beachten: Es wird kein fester Kaufpreis vorgegeben. Die Interessenten setzen einen Preis fest, den sie bereit sind, für die Immobilie zu zahlen.

Wenn der Veranstalter des Verfahrens keinen Mindestpreis festlegt, besteht das Risiko, dass Angebote abgegeben werden, die später vom Verkäufer nicht angenommen werden. Es empfiehlt sich hier ein Mindestgebot vorzugeben. Damit dieses nicht zu niedrig ausfällt, aber dennoch attraktiv für Kaufinteressenten ist, zahlt es sich aus, einen erfahrenen Makler mit dem Verkauf zu beauftragen. Wir begleiten sie gerne bei diesem Prozess von Anfang bis Ende.

Oftmals stellt sich die Frage ob mit einem Bieterverfahren ein höherer Verkaufspreis erzielt wird.
Hier kommt es wie so häufig darauf an. Wenn das Bieterverfahren professionell durchgeführt wird und die Begleitumstände stimmen, kann der Verkaufspreis einer Immobilie durchaus optimiert werden.
 

Je mehr Interessenten an der Versteigerung teilnehmen und besser sind die Chancen einen guten Preis zu erzielen. Es gibt jedoch einen entscheidenden Nachteil, das höchste Gebot ist weder für den Bietenden noch für den Verkäufer bindet. D.h. wenn eine der beiden Vertragsparteien den notariellen Kaufvertrag nicht unterschreibt, kommt kein verbindlicher Kauf zu Stande und das Bieterverfahren muss wiederholt werden.
Hier ist es besonders wichtig das der gesamte Prozess sauber und transparent durchgeführt wird damit ein gutes Ergebnis erreicht wird.

Ablauf des Bieterverfahrens

Als erstes sollte man sich einen guten Berater bzw. Makler suchen, der bei diesem Vorhaben unterstützt bzw. die folgenden Schritte übernimmt.


Exposee Erstellung: 

Der Makler erstellt ein Exposee. Dieses klärt über alle wichtigen Details wie Größe, Baujahr Lage und weitere Besonderheiten des zu verkaufenden Objektes auf. Es werden ansprechende Bilder gemacht. In unserem Service sind ebenfalls die Erstellung eines virtuellen Rundganges sowie eines Immobilienvideos enthalten. Diese sind zwar optional, verbessern das gesamte Erscheinungsbild der Anzeige, in der Regel, deutlich.


Vermarktung:

Als nächstes wird das Objekt beworben damit genügend Interessenten am Bieterverfahren teilnehmen können. Dies geschieht in der Regel über Onlineportale Printmedien und Makler eigene Netzwerke.

(siehe hierzu auch:  So vermarkten wir >>)

Die Anzeige sollte den klaren Hinweis enthalten das es sich um ein Bieterverfahren handelt und wie die genaue Regel aussehen. Ggf. kann auch Besichtigungstermin gleich mit angezeigt werden.

Besichtigungen:

Die Besichtigungen werden durchgeführt. Am besten führt man Einzelbesichtigungen durch. Hierbei kann man besser auf die Fragen und Bedürfnisse der einzelnen Interessenten eingehen. Nach dem Besichtigungstermin sollten alle für die Finanzierung benötigten Unterlagen übergeben werden. Dies kann auch per Datenträger oder Mail gemacht werden.


Angebotsabgabe:

Nun dürfen die Kaufinteressenten Ihr Angebot abgeben. Es wird ein Stichtag festgesetzt, bis zu dem jeder Interessen sein Angebot abgegeben haben muss. Diese Frist beläuft sich in der Regel zwischen 4-8 Wochen. Es kann festgelegt werden, dass zum Angebot ebenfalls eine konkrete Finanzierungsbestätigung bzw. ein Eigenkapitalnachweis notwendig ist.


Auswertung der Angebote:

Nach Ablauf der Frist werden die Angebote geprüft und ggf. dem Höchstbietenden der Zuschlag erteilt. Wenn sich Verkäufer und Kaufinteressent einig sind kann der Kaufvertrag beim Notar in Auftrag gegeben werden.


Notarieller Kaufvertrag:

Nachdem der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben wurde, ist der Kaufvertrag bindend und das Bieterverfahren endet. 

Fazit:

Ein Bieterverfahren kann sich für den Verkäufer lohnen, in der Form das er einen besseren Preis bekommt bzw. der gesamte Verkaufsprozess schneller von statten geht.
Aber es ist Vorsicht geboten, da dieser Schuss auch schnell nach hinten losgehen kann. Es kommt sehr auf die Immobilie und die Marktsituation an welche Vermarktungsmethode die besseren Chancen verspricht. Lassen sie sich in jedem Fall vorher beraten.

Das Immobilienbesitz verpflichtet, das wissen Sie.
„Wenn es Ihnen mal über den Kopf wachsen sollte , mit uns haben sie Experten die gerne für sie da sind.“

Matthias Lerch

LZ Immobilien