Es gibt viele Gründe, die für den Verkauf eines Grundstückes sprechen können. Geänderte Lebenssituationen, ein Erbe oder schlichtweg der richtige Zeitpunkt zum Verkauf. Aber kein Grundstück ist wie das andere. Und ebenso gibt es große Unterschiede bei der Wahl der richtigen Strategie der Vermarktung eines Grundstückes. Um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen, sollten Sie diesen Schritt gut planen. Gerne unterstützen wir sie in dieser Situation.
Grundsätzlich kommen für den Kauf eines Grundstückes 2 Zielgruppen in Frage: die Privatperson oder der Bauträger.
Für einen Grundstückskauf kommen grundsätzlich zwei Personengruppen in Betracht. Eine Zielgruppe sind Privatpersonen, die ihr persönliches Bauprojekt verwirklichen und sich den Wunsch von einem Eigenheim erfüllen möchten. Die andere Gruppe sind Bauträger, die Bauprojekte realisieren und diese im Anschluss vermarkten.
Ein Verkauf des Grundstücks an Privatpersonen ist sinnvoll, wenn der Baugrund mit einer oder maximal zwei Einheiten bebaut werden kann. Im Regelfall ist es ab einer gewissen Grundstücksgröße empfehlenswert, direkt nach einem Bauträger als Käufer Ausschau zu halten.
Unter Umständen ist es sinnvoll eine Teilung des Grundstückes vorzunehmen, um mehrere Baugrundstücke zu schaffen und so einen höheren Gesamtpreis zu erzielen. Auch diesen Prozess begleiten wir gerne und beraten Sie welche Option für Sie am besten passt.
Ist die Bebaubarkeit nicht eindeutig geklärt empfiehlt sich eine Bauvoranfrage. Mit dieser Anfrage kann im Vorfeld geklärt werden welche Möglichkeiten bei einem Neubau bestehen. Je nachdem ob es einen Bebauungsplan gibt oder die allgemeine Nachbarschaftsbebauung als Grundlage herangezogen wird, können hier im Vorfeld Fragen verbindlich geklärt werden. Bei dieser Anfrage werden dem Bauamt Vorschläge unterbreitet die diese verbindlich zu oder absagt.
Hierdurch steigt der Wert des Grundstückes, da der potenzielle Käufer bereits im Vorfeld weiß welche Möglichkeiten er hat.
Nachteil dieser Anfrage ist das sie Kosten verursacht und einige Zeit in Anspruch nimmt.
Als Grundlage für die Ermittlung des Grundstückswertes kann man den so genannten Bodenrichtwert heranziehen. Dieser wird von der Gemeinde in der Regel alle 2 Jahre bekannt gegeben und ist über das System „Boris“ öffentlich einsehbar. Der Bodenrichtwert wird anhand der in der Vergangenheit erzielten Verkaufspreise ermittelt.
Wie in vielen Fällen müssen hier allerdings einige individuelle Faktoren berücksichtigt werden. Diese können eine erhebliche Abweichung vom Richtwert bedeuten. Diese können z.B. sein:
- Kurzfristige Preisschwankungen
- Lage und Zuschnitt des Grundstückes
- Erschließungsgrad
- Altlasten an Grund und Boden
- Grundbuchsituation, wie z.B. Rechte
Dritter, finanzielle oder rechtliche
Belastungen
- Bebaubarkeit des Grundstückes
- Nachbarschaftliche Bebauung
- Ausblick / Umgebung
Eine professionelle Vermarktung eines Grundstückes sollte mit Unterstützung eines Maklers durchgeführt werden!
Für den Käufer eines Grundstückes ist es wichtig darüber informiert zu werden welche Möglichkeiten der Bebauung bzw. Nutzung des Grundstückes gegeben sind. Wir arbeiten ebenfalls eng mit Architekten und Bauunternehmen zusammen und könne ihnen eine gute Einschätzung der unterschiedlichen Vermarktungsmethoden liefern. Auch die Notarielle Abwicklung einer Grundstücksteilung, der Löschung von Grundbuchlast oder die Abwicklung des Kaufvertrages gehören zu unseren Dienstleistungen.
Ist ein Grundstück besonders begehrt, z.B. aufgrund seiner Lage oder der Marktsituation, kann es sinnvoll sein ein Bieterverfahren durchzuführen. Wie so etwas ablaufen kann, sehen sie hier:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ist ein Kaufinteressent gefunden muss der Verkauf abgewickelt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten alle nötigen Unterlagen bereits zur Verfügung stehen. Diese sind z.B.:
Ist das Grundstück bebaut sind noch weitere Unterlagen von Nöten, wie z.B. ein Energieausweis. Wie so häufig gibt es auch in diesem Zusammenhang viele unterschiedliche Konstellationen, die es ggf. zu berücksichtigen gilt.
Hierzu hilft Ihnen gerne Ihr LZ-Immobilienberater im Rahmen einer Vorabberatung weiter.
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