Wie steht es um die Energie?
Ohne Energieausweis geht es nicht.

Das Wichtigste zuerst

wenn sie eine Immobilie Verkaufen oder 
Vermieten wollen, brauchen Sie einen 
Energieausweis!

Ist Ihre Immobilie ein Energieverschwender oder energetisch auf dem aktuellen Stand? Um das herauszufinden, haben mögliche Käufer oder Mieter schon bei der Besichtigung das Recht, einen Einblick in den Energieausweis des Hauses zu bekommen. Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. November 2020, das die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ablöst,

sind nunmehr nicht nur Verkäufer und Vermieter, sondern auch Makler verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Doch was genau die Zahlen auf dem Ausweis aussagen erschließt sich dem Laien nicht unbedingt auf den ersten Blick.

Zwei Arten des Energiesparausweises

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Hauses. Hierbei wird der Verbrauch aller Wohneinheiten des Gebäudes von mindestens drei Abrechnungsperioden herangezogen. Es gibt also nur einen Energieausweis für das ganze Haus, nicht für einzelne Wohnungen

 

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis basiert auf einer Art Gutachten, wie hoch der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Bauweise sein sollte. In die Beurteilung fließen z.B. bauliche Aspekte ein, wie die Beschaffenheit der Gebäudehülle, die Art der Heizungsanlage oder die Qualität der Fenster.

Hinweis: Aussteller von Energieausweisen müssen das Gebäude anhand geeigneter Fotos oder vor Ort überprüfen. Vom Eigentümer übermittelte Daten müssen vom Ausweisersteller sorgfältig geprüft werden. Bestehen Zweifel, darf der Energieausweis nicht ausgestellt werden.

Hinweis: Bei älteren Mehrfamilienhäusern ist ein Verbrauchsausweis dann zulässig, wenn diese mindestens fünf Wohneinheiten haben. Bei neueren Gebäuden, die ab 1. November 1977 errichtet wurden, ist der Verbrauchsausweis auch für Gebäude mit weniger als fünf Einheiten zulässig. Grund: Zu diesem Datum trat die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft. Häuser, die ab diesem Zeitpunkt gebaut wurden, sind daher oft besser gedämmt.

Welchen Energieausweis brauche ich?
Welche Daten oder Unterlagen werden benötigt?
Wo kann ich diesen beantragen?

Wir unterstützen gerne bei der Beantragung eines Energieausweises. Sprechen sie uns an. Hier finden sie eine Checkliste welche Informationen benötigt werden, um den jeweiligen Energieausweis zu beantragen:

 

Energieausweis richtig lesen und verstehen

Auf der ersten Seite finden Käufer und Mieter allgemeine Angaben zum Gebäude, wie die Adresse, die Anzahl der Wohnungen, das Baujahr des Gebäudes oder Infos zu den wesentlichen Energieträgern für Heizung und Warmwasser. Bei Energieausweisen, die nach dem 1. Oktober 2009 ausgestellt wurden, sind auf dieser Seite auch Aussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Lüftungskonzept zu finden.

Ebenfalls auf Seite 1 wird vermerkt, welches Verfahren zur Berechnung des Energieausweises herangezogen wurde also, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.

Auf Seite 2 bzw. 3 des Energieausweises kann man auf einer Farbskala von grün bis rot ablesen, ob sie es mit einem besonders energieeffizienten Gebäude zu tun haben, oder ob die Immobilie eher wenig sparsam mit Energie umgeht. Dabei zeichnen sich Niedrigenergiehäuser durch Werte im grünen Bereich aus. Auf der Skala finden sich Einstufungen von A+ bis H, die die Energieeffizienzklassen anzeigen. Diesen Einstufungen sind außerdem Bedarfs-, beziehungsweise Verbrauchskennwerte von 0 bis >250 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zugeordnet.

Neben den Energieeffizienzklassen werden zusätzlich je nach Ausweistyp der Energiebedarf, beziehungsweise der Energieverbrauch angezeigt. Die Farbskala zeigt dabei immer zwei Werte an: Beim Bedarfsausweis den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf, beim Verbrauchsauweis den Endenergieverbrauch sowie den Primärenergieverbrauch.


Bedarfsausweise:

Der Endenergiebedarf zeigt die Menge an Energie für Heizung und Warmwasserbereitung an, die das Gebäude jährlich braucht. Dieser Wert muss auch in den Immobilienanzeigen angegeben werden. Je kleiner er ist, desto besser. In die Berechnung fließen auch Werte wie Wandstärke, Dämmung oder Wetterbedingungen mit ein.
Der Primärenergiebedarf zeigt an, wie viel Energie aufgewendet werden muss, um eine bestimmte Menge an Wärmeenergie im Gebäude zu erzeugen. Dieser Primärbedarf ergibt sich aus der Multiplikation des Endenergiebedarfs mit Primärenergiefaktoren wie Strom (1,8), Öl (1,1), Holz (0,2) oder Sonnenenergie (0).
 

Verbrauchsausweise:

Der Endenergieverbrauch zeigt an, wie viel Energie in den vergangenen drei Jahren pro Quadratmeter durchschnittlich benötigt wurde, um das Gebäude zu beheizen. Der Wert hängt auch sehr stark vom Verhalten der Hausbewohner ab. Der Endenergieverbrauch ist der Wert, der in Immobilienanzeigen angegeben werden muss.
Der Primärwert des Verbrauchsausweises berücksichtigt den eingesetzten Energieträger und dessen Kohlenstoffdioxidemissionen. Der Energieverbrauch wird dabei mit einem festgelegten Faktor für Strom (1,8) oder Sonnenenergie (0) multipliziert. 
Doch Achtung: Bestimmte Energieträger wie etwa Holzpellets erzeugen rechnerisch einen geringen Primärenergieverbrauchswert. Ist eine solche Heizung aber in einem eher schlecht gedämmten Gebäude eingebaut, können der reale Verbrauch und somit die Kosten trotzdem hoch liegen.

Auf Seite 4 des Energieausweises finden sich Vorschläge für energetische Modernisierungen der Immobilie.

Seite 5 findet Platz für einige Erläuterungen.

Individuelle Beratung des Kunden ist ebenso wichtig wie das persönliche Engagement des Beraters.
„Wir arbeiten transparent und vertrauensvoll – Begleitung in allen Phasen des Verkaufsprozesses.“

Sandra Zarden

LZ Immobilien