Beim Immobilienverkauf sollte der Verkäufer auf jeden Fall auf die Anfertigung eines Hausübergabeprotokolls bestehen. Denn nur so ist er rechtlich auf der sicheren Seite und muss für eventuell erst später entdeckte Mängel nicht mehr haften. Eine Haftung oder gar ein Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Käufers sind dann nur noch möglich, wenn er dem Vorbesitzer nachweisen kann, dass dieser bereits bekannte Mängel vorsätzlich verschwiegen hat.
Beim Hausverkauf sollte aber auch der Käufer genau aufpassen: Übergibt der Verkäufer ihm das Haus schon mit Mängeln, muss dies festgehalten werden. Nur so kann im Streitfall bewiesen werden, dass mögliche Schäden an der Immobilie nicht vom Käufer verursacht wurden.
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