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Übergabeprotokolle mit dem Profi.

Wann braucht man ein Übergabeprotokoll?

Beim Immobilienverkauf sollte der Verkäufer auf jeden Fall auf die Anfertigung eines Hausübergabeprotokolls bestehen. Denn nur so ist er rechtlich auf der sicheren Seite und muss für eventuell erst später entdeckte Mängel nicht mehr haften. Eine Haftung oder gar ein Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Käufers sind dann nur noch möglich, wenn er dem Vorbesitzer nachweisen kann, dass dieser bereits bekannte Mängel vorsätzlich verschwiegen hat.

Beim Hausverkauf sollte aber auch der Käufer genau aufpassen: Übergibt der Verkäufer ihm das Haus schon mit Mängeln, muss dies festgehalten werden. Nur so kann im Streitfall bewiesen werden, dass mögliche Schäden an der Immobilie nicht vom Käufer verursacht wurden.

Checkliste Übergabe

  • Auf ihrem Übergabeprotokoll müssen alle Zählerstände notiert werden. Hierzu gehören Wasseruhren, Heizung und Stromzähler, gegebenenfalls auch für die Photovoltaikanlage auf dem Dach. Somit ist klar, ab wann der neue Besitzer die Kosten für diese Posten übernehmen muss, beziehungsweise von den Erträgen der Stromeinspeisung ins öffentliche Netz profitiert.
  • Gehen Sie mit dem neuen Besitzer durch jeden einzelnen Raum. Wo bestehen noch Mängel, welche Räume sind komplett frei von Mängeln? Beides sollte festgehalten werden.
  • Bestehen Mängel in einzelnen Räumen, sollte ebenfalls festgehalten werden, wer diese zu beseitigen hat.
  • Überprüfen Sie auch den Außenbereich des Objektes auf Mängel.
  • Ist in der Immobilie noch Inventar beziehungsweise Mobiliar vorhanden? Dann sollten Sie notieren, wer sich um die Entsorgung der Möbel kümmert.
  • Erklären Sie dem neuen Käufer alle im Haus vorhandenen Geräte.
  • Übergeben Sie alle Schlüssel. Von der Haustür über den Keller bis hin zu Garage und Briefkasten sollte alles ausgehändigt und im Protokoll festgehalten werden.


     
  • Halten Sie außerdem fest, welche Schlüssel in wie vielfacher Ausführung übergeben wurden.
  • Notieren Sie, welche Verträge der Käufer übernehmen kann. Hierbei kann es sich um Leistungen wie Strom oder Internet handeln. 
  • Übergeben Sie alle kürzlich bezahlten Rechnungen, die die Immobilie betreffen. So kann der neue Besitzer von Garantien profitieren und gegebenenfalls Ansprüche gegenüber den Firmen geltend machen.

 

Hier können sie die Liste als PDF herunterladen: