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Neue Regelung bei der Courtage oder Maklerprovision

Für eine erfolgreiche Vermittlung beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie hat ein Immobilienmakler Anspruch auf eine Provision oder auch Courtage genannt.
Die Höhe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab und wird anteilig auf Grundlage des vermittelten Immobilienwertes berechnet.

Wer zahlt die Maklerprovision?
 

Käufer oder Verkäufer – Mieter oder Vermieter? Das 2015 eingeführte Bestellerprinzip sorgt bei der Immobilienvermietung für eine einheitliche Regelung zur Zahlung der Maklerprovision.
Je nachdem, ob es um die Vermietung oder den Verkauf einer Immobilie geht, ist die Frage, wer die Maklerkosten zu tragen hat, unterschiedlich zu beantworten.

Vermietung:

Seit Juni 2015 richtet sich die Provisionsfrage bei der Vermittlung von Mietwohnungen nach dem Bestellerprinzip. Das bedeutet, die Partei, die den Makler beauftragt hat, zahlt auch die Provision. Dies ist der Regel der Vermieter.

Verkauf:

Grundsätzlich gibt es beim Immobilienverkauf drei unterschiedliche Möglichkeiten, die Maklerprovision zu regeln:

Innenprovision durch den Verkäufer:

Hier einigen sich Verkäufer und Makler auf eine Provision, wobei der Käufer nicht mit eingebunden wird.

Außenprovision durch den Käufer:

Bei dieser Variante der Provisionsregelung erteilt der Käufer einen provisionspflichtigen Suchauftrag. Die Käuferprovision ist dabei in der Immobilienanzeige als solche auszuweisen und es besteht die Möglichkeit, mit dem Makler über die Summe zu verhandeln.

Mischform der Provisionen:

Die häufigste Form der Entlohnung ist die Aufteilung der Maklercourtage zwischen beiden Parteien, wobei die jeweiligen Anteile meist regional bestimmt werden.
Wer die Maklercourtage beim Verkauf von Immobilien übernehmen darf oder muss, ist seit dem 23.12.2020 gesetzlich neu geregelt.

 

 

 

Neues Gesetz ab Dez 2020:


Im August 2019 einigte sich die Große Koalition beim sogenannten Wohnpaket darauf, dass die Maklerprovision beim Immobilienverkauf künftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden soll. Ein Grund hierfür war, dass Verkäufer und Käufer gleichermaßen Nutzen aus der Maklertätigkeit ziehen. Die Bundesregierung entlastet mit Hilfe des neuen Gesetzes Immobilienkäufer angesichts der steigenden Immobilienpreise und den damit verbundenen Kaufnebenkosten.

Die Obergrenze der Weitergabe der Maklerprovision an den nicht beauftragenden, dies ist in der Regel der Käufer, liegt bei der Hälfte der Provision. Das bedeutet, einigt sich der Makler mit dem Immobilieneigentümer auf beispielsweise eine Verkaufsprovision von 3,57 Prozent, so darf er vom Käufer ebenfalls nur maximal 3,57 Prozent Provision verlangen.
Grundsätzlich findet die Neuregelung nur bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen Anwendung, wenn es sich um einen privaten Käufer handelt.
Alle anderen Immobilien, Anlageimmobilien gemischt genutzte Objekte sowie Baugrundstücke fallen nicht unter die neue Provisionsregelung. Hier kann die Maklerprovision auch weiterhin nur vom Käufer getragen werden, selbst wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision unterscheidet sich bei Immobilienverkauf und Immobilienvermietung und von Bundesland zu Bundesland. Die Maklerprovision bei der Vermietung einer Immobilie darf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. 
Beim Immobilienverkauf hängen die Faktoren, nach denen die Provisionshöhe in den einzelnen Bundesländern bestimmt wird, von der Situation auf dem regionalen Immobilienmarkt ab. Bei privaten Immobilien beträgt die Provision üblicherweise drei bis sieben Prozent des Kaufpreises zzgl. MwSt.

Was beinhaltet die Maklerprovision?

Der Makler wird mit der Maklerprovision für sein Fachwissen in der Immobilienbranche bezahlt. Dabei unterstützt er in vielen Bereichen. Er ist Berater, übernimmt den Verkauf sowie die Bewertung einer Immobilie und bereitet alle notwendigen Unterlagen vor. Ein Makler hat darüber hinaus noch weitere Aufgaben. Dazu zählen z.B. die Durchführung von Besichtigungen, Kaufverhandlungen, Notartermine und die Immobilienübergabe. Er begleitet den gesamten Verkaufsprozess und erhält dafür eine Provision.

Fälligkeit der Maklercourtage:

Ein Makler geht durch seine Arbeit in Vorleistung und erhält sein Honorar erst, wenn der Kauf- oder Mietvertrag durch seine Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist. In der Regel wird festgelegt, dass die Provision mit Abschluss eines Miet- bzw. eines notariellen Kaufvertrages verdient und somit fällig ist. Mit Verkäufern werden teilweise Sonderregelungen getroffen, sodass sie ihren Anteil an der Maklerprovision erst bezahlen müssen, wenn der Kaufpreis fällig ist.
Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Erbpachtgrundstücken. Hier wird Kraft Gesetzes eine Provision frühesten fällig, wenn der Erbpachtgeber einer Veräußerung zugestimmt hat.

Kann man die Maklercourtage umgehen?

Um eine Provision zu umgehen, spielen Kaufinteressenten häufig mit dem Gedanken, den Immobilienmakler zu umgehen, indem sie nach der Besichtigung mit dem Eigentümer direkt in Kontakt treten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Zahlungsanspruch an den Makler nicht mit Ablaufen des Maklervertrags endet. Der Kaufinteressent hat dem Makler trotzdem eine Maklerprovision zu zahlen, sofern der Immobilienmakler nachweisen kann, dass der Interessent rechtswirksam von Ihm vermittelt wurde.

Durch die professionelle Unterstützung eines Immobilienexperten können Sie beim Immobilienverkauf viel Zeit und Aufwand sparen.

Im Rahmen einer verbindlichen und kostenlosen Immobilienbewertung beraten wir Sie gerne zu unseren Services für den Verkauf Ihrer Immobilie.

Ihr Team von LZ-Immobilien
 

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Matthias Lerch

LZ Immobilien