Was ist ein Treuhandkredit?
Das charakteristische Merkmal für einen Treuhandkredit ist vor allem, dass es neben dem Kreditgeber und Kreditgeber eine dritte Partei gibt. Meistens handelt es sich dabei um ein Kreditinstitut, dessen Aufgabe darin besteht, für einen korrekten Ablauf des jeweiligen Kreditgeschäftes zu sorgen. Für die Bank als Treuhänderin handelt es sich daher nicht um eine Kreditvergabe, sondern in gewissem Sinne um ein durchlaufendes Geschäft.
Aus dem Grund wird im Zusammenhang mit Treuhandkrediten auch häufiger von durchlaufenden Krediten gesprochen. Dass – meistens die Bank – als Treuhänderin agiert, führt dazu, dass dafür ein vereinbartes Entgelt zu zahlen ist. Hierzulande sind es zahlreiche Banken, die im Treuhandgeschäft aktiv sind, wie zum Beispiel Sparkassen oder auch die Volks- und Raiffeisenbanken. Bei den Geldgebern von Treuhandkrediten handelt es sich in der überwiegenden Mehrheit entweder um die öffentliche Hand (Staaten, Gemeinden und Kommunen) oder um Versicherungsgesellschaften.