Wohnungseigentümergemeinschaft
Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?
Durch vertragliches Einräumen von Sondereigentum oder durch spätere Teilung, wird die Wohnungseigentümergemeinschaft gegründet. Dies kann nach § 3 oder § 8 Wohnungseigentumsgesetz erfolgen.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft setzt sich aus allen Teil- und Wohnungseigentümern einer Wohnungseigentumsanlage zusammen.